Räum- und Streupflicht
Wenn der Winter kommt, kommt damit unter Umständen auch die Räum- und Streupflicht auf Sie zu. Das heißt, Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Unfällen. Das gilt für Hausbesitzer, Betreiber von Gewerbegebäuden und in bestimmten Fällen auch für Mieter. Insbesondere Fußwege, Ein- und Zufahrten und die angrenzenden Bürgersteige müssen vom Schnee freigeschaufelt werden.
Beratung
Vor allem in den frühen Morgenstunden kann das schnell zur Last fallen. Erfreulicherweise sind wir für Sie bereit, Ihnen die Arbeit abzunehmen und auch zu ungünstigen Zeiten für Sie einzuspringen. Wir erklären Ihnen gerne vor Ort, was Sie beim eigenen Winterdienst beachten müssen und wie wir Ihnen weiterhelfen können.