Fachgerechte Reinigung
Wir als Unternehmen mit der Erlaubnis nach §7 SprengG führen die Reinigung Ihrer Raumschießanlage nach allen vorgeschriebenen Gesichtspunkten mit ausgebildeten Facharbeitern mit Befähigungsschein nach §20 SprengG für Sie aus. Ihre Verantwortung hinsichtlich der Arbeitssicherheit, wie z.B. der Reinigung der Raumschießanlage sowie die Entsorgung unverbrannter Treibladungsreste, geht bei einer Zusammenarbeit gem. Pflichtenübertragung auf uns über, sodass Sie sich auf das operative Geschäft konzentrieren können.
Wartung
Die Reinigung und Wartung sind ein wichtiger Bestandteil des Betriebs von Raumschießanlagen. Raumschießanlagen stellen bei nicht regelmäßig durchgeführter fachgerechter Reinigung ein großes Brandrisiko dar. Die unverbrannten Treibladungsreste bergen ein hohes Explosionsrisiko und müssen aufgrund dessen regelmäßig entfernt werden.
Seit dem 23. Oktober 2012 ist gesetzlich festgelegt worden, dass die Betreiber von Raumschießanlagen regelmäßige Reinigungen nachweisen müssen.